AGB – für das Freizeitareal
Die nachfolgenden Hinweise sollen helfen, allen Benutzern und Gästen den Aufenthalt im Bogen-Freizeit-Park Pfeilsam, nachfolgend "Bogen-Freizeit-Park" genannt, so angenehm wie möglich zu gestalten. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden bei der Anmeldung zum Freizeitareal mit der Online-Buchung und Bezahlung akzeptiert.
§ 1 Allgemeine Regeln zu Benutzung der Bogen-Freizeit-Park-Anlage
Nachstehende Geschäfts- und Spielbedingungen gelten für die Benutzung sämtlicher zum Bogen-Freizeit-Park gehörenden Flächen (Bogenübungsplatz im Wald des Abenteuerparks eingezäunter Bereich des Bogen-Freizeit-Park; angrenzende Tennisplätze sowie der Sportplatz gehören nicht dazu und dürfen auch nicht vom Bogen-Freizeit-Park aus betreten werden), insbesondere auch für Sanitärräume und Seminarräume vom Tennisplatz, Zufahrten und Zuwege sowie Parkplätze und Außenanlagen. Sie dienen der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Bogen-Freizeit-Park.
Mit Betreten der Sportstätte erkennen unsere Gäste und Sportler die Bestimmungen der Hausordnung an. Die Geschäftsbedingungen sind auf der Homepage des Bogen-Freizeit-Park Pfeilsam, sowie als Aushang an der Infowand veröffentlicht.
Mit Betreten des Grundstücks / mit einer Buchung wie Kurs, 3D-Park, Spielareal, Teamaktivität und anderer sportlicher oder Freizeitaktivitäten akzeptieren Sie die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Pfeilsam.
⦁ Die für die jeweilige Sportart vorhandenen Einrichtungen dürfen nur während der gebuchten Zeiten und nur zur Ausübung dieser betreten und genutzt werden. Eine etwaige Umnutzung bedarf der Zustimmung des Betreibers (z.B. Trinken von alkoholischen Getränken und Grillfesten im Außenbereich).
⦁ Die Aushänge der einzelnen Sportbereiche sind als verbindlich zu betrachten. Unter Beachtung der allgemeinen gültigen Sportregeln dürfen diese Parkflächen nur in Outdoor-Bekleidung betreten werden. Bitte keine Tarnbekleidung tragen.
⦁ Alle Einrichtungen des Bogen-Freizeit-Parks sind pfleglich zu behandeln und sauber zu verlassen. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Gast oder der Erziehungsberechtigte für den entstandenen Schaden. Darüber hinaus bleibt eine Strafanzeige vorbehalten.
⦁ Die Gäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen vermeidbar behindert oder belästigt wird.
⦁ Jeder Gast hat sich gegenüber den Mitarbeitern, sowie gegenüber anderen Gäste stets respektvoll, rücksichtsvoll und tolerant zu verhalten. Verbale sowie körperlich sexuelle Belästigungen sind untersagt.
⦁ Die Mitarbeiter des Bogen-Freizeit-Parks üben gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Den Anordnungen der Mitarbeiter ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
⦁ Das Rauchen ist im gesamten Bereich nicht erlaubt.
⦁ Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist verboten. Speisen und Getränken in Glasflaschen und deren Verzehr im Bogen-Freizeit-Park ist gestattet.
⦁ Gegenstände, die gefunden werden, sind am Gerätehäuschen abzugeben. Sie werden dort max. 14 Tage aufbewahrt. Nicht abgeholte Fundsachen werden nach den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
⦁ Tiere jeglicher Art dürfen nicht mitgebracht werden.
⦁ Jeder Besucher hat die Pflicht, Erste Hilfe zu leisten. Unfälle, Verletzungen sowie Hilfeleistungen sind unverzüglich bei den Mitarbeitern zu melden.
§ 2 Öffnungszeiten siehe Buchung
Sommer gültig vom 01. April - 30. September
Montag: geschlossen
Dienstag bis Sonntag: 10.00 - 19.00 Uhr geöffnet
Eine gebuchte Nutzung der Anlagen durch Vereine und Gruppen kann in dieser Zeit den Bogen-Freizeit-Park, für die Öffentlichkeit, teilweise oder ganz besetzen.
Winter gültig vom 01. Oktober - 31. März
Montag: geschlossen
Dienstag bis Sonntag: 10.00 - 16.00 Uhr geöffnet
Eine gebuchte Nutzung der Anlagen durch Vereine und Gruppen kann in dieser Zeit den Bogen-Freizeit-Park, für die Öffentlichkeit, teilweise oder ganz besetzen.
⦁ Die Öffnungszeiten des Bogen-Freizeit-Parks können sowohl den Aushängen in der Anlage, als auch der entsprechenden Internetseite entnommen werden. Änderungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.
⦁ Die Mitarbeiter des Bogen-Freizeit-Park s behalten es sich vor, das Nutzungsrecht bestimmter zugeteilter Plätze vor oder während der Spielzeit zu ändern bzw. gebuchte Spielzeiten aus besonderen Anlässen (Mähen, Reparaturen, Turniere, sonstige Veranstaltungen etc.) gegen Angebot anderer freier Kapazitäten oder durch eine Gutschrift der anteiligen Platzmiete abzusagen.
⦁ Der Bogen-Freizeit-Park ist in der Winterzeit für 14 Arbeitstage, aufgrund von Wartungsarbeiten und Betriebsferien, geschlossen. Sollte der Freizeitpark an diesen Tagen dennoch geöffnet sein, werden die Gäste über entsprechende Aushänge und die Internetseite darüber informiert.
⦁ Aufgrund von Krankheit, Wartungsarbeiten oder anderer Umstände kann es zu einer kurzfristigen Schließung der Anlage kommen.
§ 3 Buchungs- und Reservierungsbestimmungen
⦁ Zur Nutzung der Bogen-Freizeit-Parks ist nur derjenige berechtigt, der eine Buchung vorgenommen hat.
⦁ Mündliche/fernmündliche, schriftliche Einzelbuchungen und Online-Buchungen (mail@pfeilsam.de) sind verbindlich. Buchungen, die über das Fareharbor-Buchungssystem vorgenommen wurden, sind von der Stornierung ausgeschlossen. Die Buchungsgebühr ist somit nicht rückerstattbar, dies betrifft auch die Anzahlungsgebühr für Events.
⦁ Die Einzelbuchungen können bis zu 7 Tagen vor Inkrafttreten kostenfrei storniert werden, wenn der Platz anderweitig vermietet werden kann.
⦁ Unsere termingebundenen Abos können max. 7 Tage vor dem Termin abgesagt werden. Das ist im Abo-Zeitraum nur 2 x möglich. Diese zwei Einheiten können im Anschluss des gebuchten Abos nachgeholt bzw. in Anspruch genommen werden. Der Abo-Zeitraum beginnt mit der ersten in Anspruch genommenen Spiel- oder Trainingseinheit.
⦁ Bei Katastrophen jeglicher Art, wie Sturmholz, Hochwasser, Pandemien und anderen nicht vorhersehbaren Ereignissen, besteht kein Recht zur Sonderkündigung von Abonnements (siehe auch § 5 Besonderheiten!).
§ 4 Mietpreise
⦁ Die verbindlichen Preise ergeben sich aus unseren aktuellen Preislisten, die sowohl durch Aushang, als auch online auf unserer Internetseite bekannt gemacht sind.
⦁ Der vereinbarte Mietpreis ist vor Spielbeginn in voller Höhe zu entrichten, sofern nicht andere schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden (Abonnements bei Vertragsabschluss).
⦁ Nach Ablauf der gebuchten Spielzeit ist der Platz pünktlich und im ordnungsgemäßen Zustand freizugeben. Für den Fall, dass nach abgelaufener Spielzeit die Plätze weiter bespielt werden, sind wir berechtigt, für jede weitere angebrochene Spielzeit den jeweilig gültigen Einzelstundenpreis zu berechnen.
⦁ Eine Nutzung der Anlagen durch Vereine, auswärtige Trainer und Gruppen ist gebührenpflichtig und muss angemeldet werden. Anderslautende, stillschweigende Absprachen und Duldungen erlöschen mit Inkrafttreten dieser Regelung.
§ 5 Besonderheiten
⦁ In unserem Bogen-Freizeit-Park trainiert jeder Kunde auf eigene Verantwortung nach einer Ersteinweisung. Es werden keine Schäden gegenüber Dritten übernommen. Eine Haftung des Betreibers wird ausgeschlossen.
⦁ Die Nutzung des Bogen-Freizeit-Parks erfolgt ohne Aufsicht der Mitarbeiter des Parks. Bei Problemen bzw. besonderen Vorkommnissen sind die Mitarbeiter des Bogen-Freizeit-Parks zu benachrichtigen.
⦁ Mit benutzte Geräte und ausgeliehene Bogenausrüstung ist pfleglich umzugehen. Sie müssen im Anschluss gereinigt, desinfiziert und am dafür vorgesehenen Platz wieder abgelegt werden.
⦁ Kinder unter 14 Jahren dürfen sich aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht allein im Trainingsbereich aufhalten.
⦁ Kindern ist der Zutritt zum Spieleparadies nur in Begleitung Erwachsener oder aufsichtsberechtigter Personen gestattet. Eine Ausnahme hiervon ist bei Kindern möglich, wenn es eine von Mitarbeitern des Bogen-Freizeit-Pars beaufsichtigte Aktion wie z.B. eine Geburtstagsfeier oder ein Kurs ist, die Kinder mindestens 8 Jahre alt sind und für deren Besuch der Erziehungsberechtigte bzw. Aufsichtspflichtige eine Haftungsfreistellung ausgefüllt und unterschrieben hat. In jedem Fall bleibt die Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten bzw. begleitenden Erwachsenen bestehen!
⦁ Die Nutzung jeglicher Schießanlagen und Geräte sowie die Sitzmöglichkeiten geschieht auf eigene Verantwortung und Gefahr. Bei Nutzung durch Minderjährige begründet sich keine Aufsichtspflicht von Mitarbeitern des Bogen-Freizeit-Parks Pfeilsam. Die Mitarbeiter werden durch Benutzer des Bogen-Freizeit-Parks im gesetzlich zulässigen Rahmen von Haftungs- und Schadensersatzansprüchen freigestellt, dies gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz seitens des Bogen-Freizeit-Parks Pfeilsam.
⦁ Den Anweisungen der Mitarbeiter ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen ist der Bogen-Freizeit-Parks Pfeilsam berechtigt, entsprechende Hausverbote zu erteilen.
⦁ Das Mitbringen und Verzehren von Speisen ist an dafür vorgesehenen Stellen erlaubt (Bänke und andere Sitzgelegenheiten) neben der Schießanlage.
⦁ Eine mutwillige Zerstörung der Geräte und Ausrüstung kann zur Anzeige führen. Eltern haften in jedem Fall für ihre Kinder.
§ 6 Haftung
⦁ Die Gäste benutzen den Bogen-Freizeit-Park (eine Anlage in der Natur mit Bodenunebenheiten, Dornen und weiteren Naturgewalten) auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Für höhere Gewalt sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
⦁ Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in die Einrichtung eingebrachten Sachen wird nicht gehaftet. Dies gilt auch für vor dem Bogen-Freizeit-Park abgestellte Sachen, Fahrzeuge und Fahrräder.
⦁ Die Ablage von Kleidungsstücken erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung dafür wird nicht übernommen. Für einen eventuellen Diebstahl wird keine Haftung übernommen.
⦁ Bei vorsätzlicher Beschädigung von Unternehmenseigentum, hat der Eigentümer das Recht, den Kunden für den entstandenen Schaden haftbar zu machen. Eltern haften für ihre Kinder.
⦁ Für selbstverschuldete Unfälle oder Unfälle eines Mitbesuchers, die durch Missachtung der Hausordnung oder der Einweisung geschehen, wird keine Haftung übernommen. Dasselbe gilt für Schäden, die durch Dritte verursacht werden.
⦁ Kommerzielle Trainer (Trainerstunden etc.) haben dem Betreiber / Geschäftsführer des Bogen-Freizeit-Parks eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Die Trainer haften vollständig für die Mitglieder ihrer Trainingsgruppen und sich selbst gegenüber dem Bogen-Freizeit-Park und dessen Kunden. Siehe auch § 5 unserer AGB.
§ 7 Zuwiderhandlungen
⦁ Sollte es aufgrund der Verletzung dieser Geschäfts- und Spielbedingungen notwendig sein, können die Betreiber den Ausschluss von der weiteren Platzbenutzung ohne Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung des jeweils gültigen Mietpreises sowie weitergehend Hausverbot verfügen.
⦁ Ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Miete besteht nicht.
⦁ Die Geltendmachung von weitergehenden Schadenersatz- und andern Ansprüchen bleibt vorbehalten.
§ 8 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllung hinsichtlich der jeweiligen Verpflichtungen der Vertragspartner ist – vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelungen – das für den Standort der Anlage sachlich und örtlich zuständige Gericht (Tettnang).
Pfeilsam 01.01.2022
Arne Rehborn, Spiegelberg 1, 88090 Immenstaad am Bodensee (Achtung, nur Postadresse, nicht Parkadresse!)
mail@pfeilsam.de, Mobil: 01607623667